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Datenschutz

Achtung: Einwilligung erforderlich

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Zahlreiche Dienste dürfen Sie nach herrschender Auffassung der Datenschutzbehörden und Gerichte nur mit Einwilligung einsetzen. Das betrifft v. a. Analyse- und Marketing-Tools (z. B. Google Analytics oder Facebook Pixel). Eine Einwilligungspflicht besteht vor allem für die folgenden von Ihnen ausgewählten Tools:

 

Facebook, Google Drive, Google Maps, Instagram, Tumblr, Twitter

 

Achtung: Einwilligung empfohlen

 

Bei bestimmten Diensten ist nicht abschließend geklärt, ob sie eine Einwilligung benötigen. Angesichts der derzeitigen rechtlichen Entwicklung ist es aber wahrscheinlich, dass die Datenschutzbehörden und Gerichte auch für diese Tools eine Einwilligungspflicht bejahen werden. Wenn Sie das rechtliche Risiko einer Abmahnung oder eines behördlichen Verfahrens / Bußgelds vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen auch für folgende Dienste eine Einwilligung einzuholen:

 

OneDrive

 

Eine Übersicht der von uns empfohlenen Consent Tools finden Sie hier:

https://www.e-recht24.de/mitglieder/lp-cookieeinwilligung/.

 

Für das Teilen von Inhalten auf Social-Media-Plattformen bietet eRecht24 außerdem das eRecht24 Safe Sharing Tool an: https://www.e-recht24.de/erecht24-safe-sharing.html

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Achtung: Datentransfer in datenschutzrechtlich unsichere Drittstaaten

 

Laut Ihren Eingaben verwenden nutzen Sie Dienste von Unternehmen, die aus datenschutzrechtlich nicht sichereren Drittstaaten stammen oder auf Server aus nicht sichereren Drittstaaten zurückgreifen. Als nicht sichere Drittstaaten gelten alle Staaten außer der nachfolgend aufgelisteten: Andorra, Argentinien, FaröerInseln, Großbritannien, Guernesey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada (eingeschränkt), Neuseeland, Schweiz, Uruguay, Liechtenstein, Island, Norwegen.

 

Wichtig: Auch die USA gelten als datenschutzrechtlich nicht sicherer Drittstaat.

 

Die Datenübertragung in nicht sicherere Drittstaaten ist nur zulässig, wenn geeignete Garantien für die korrekte Datenverarbeitung im Zielland vorhanden sind. Als geeignete Garantien kommen vor allem EUStandardvertragsklauseln (teilweise auch „Model Clauses“, „Standard Contractual Clauses“ oder „SCCs“ genannt) in Betracht - die Standardvertragsklauseln müssen zwischen Ihnen und dem Anbieter des Tools vereinbart werden. Auch verbindliche Unternehmensregeln (auch Binding Corporate Rules oder BCRs) können eine geeignete Garantie für den Drittstaatentransfer darstellen, wenn diese Regeln von einer EU Datenschutzbehörde genehmigt wurden.

 

Folgende der von Ihnen ausgewählten Dienstleister übertragen Daten in die USA oder sonstige nicht sichere Drittstaaten:

 

Facebook, Google Drive, Google Maps, Instagram, OneDrive, Tumblr, Twitter, WIX

 

Bei allen Anbietern, die Standardvertragsklauseln anbieten oder über Binding Corporate Rules verfügen, verweisen wir in unseren Datenschutztexten darauf. Stellen Sie daher sicher, dass die Standardvertragsklauseln zwischen Ihnen und dem Anbieter wirklich vereinbart wurden bzw. dass die Binding Corporate Rules für das von Ihnen verwendete Tool gelten. Ist dies nicht der Fall müssen Sie den jeweiligen Verweis auf die Standardvertragsklauseln / die Binding Corporate Rules aus der mit unserem Tool erstellten Datenschutzerklärung entfernen. In diesem Fall ist der Einsatz des Tools aber höchstwahrscheinlich DSGVO-widrig.

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